| Sicher im Web: Google lanciert Informationsseite «Gut zu wissen» in der Schweiz |
16 Mai 2012 |
| In der Schweiz sowie in vielen weiteren Ländern, wurde die Informationsseite «Gut zu wissen» aufgeschaltet. Die Seite soll Internetnutzern helfen, sich sicher im Netz zu bewegen und bewusster mit Informationen umzugehen, die sie online teilen. Ziel der Seite ist das Bewusstsein für Sicherheitsaspekte sowie die nötige Medienkompetenz zu stärken.
Auf der neuen Schweizer Google-Seite www.google.ch/gutzuwissen erhalten Nutzer leicht nachvollziehbare Schritt-für-Schritt-Anleitungen hinsichtlich Sicherheits- und Datenschutzfragen. Verständliche Texte und anschauliche Beispiele erklären die komplexen Sachverhalte der Sicherheit und des Datenschutzes. Unabhängig von ihren Vorkenntnissen sollen Internetnutzer die Informationen verstehen und anwenden können. Tipps zur Erstellung sicherer Passwörter werden dabei ebenso vermittelt wie Hilfestellungen zum sicheren Surfen für Kinder und den Umgang mit Cookies.
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Posted by: sc/goo |
| Fernsehforschung: Neues Messgerät kommt zum Einsatz |
16 Mai 2012 |
| Die Digitalisierung der Fernsehwelt macht die Messung der Einschaltquoten immer schwieriger. Deshalb misst ab kommendem Jahr ein neues Gerät auch die zeitversetzte Nutzung und den TV-Konsum via Internet. Die dafür verantwortliche Mediapulse, die Stiftung für Medienforschung, hat ein neues Messgerät präsentiert. Einerseits ist es ein physisches Gerät am Fernseher und andererseits eine Software, ein so genannter «virtual meter», ein virtuelles Messgerät für Computer und Co.
Die neue Technologie basiert auf dem akustischen Vergleich zwischen dem vom Veranstalter ausgestrahltem Ton und dem beim Zuschauer empfangenen Ton, genannt «Audio Matching». Dadurch wird es möglich, die betrachtete Fernsehsendung zu einem beliebigen Zeitpunkt während oder nach der Ausstrahlung zu erkennen - nahezu unabhängig womit und wo die private Fernsehnutzung erfolgt. Damit werden künftig die offiziellen Einschaltquoten nicht nur die Live- Zuschauer am heimischen Fernsehbildschirm ausweisen: Mitgezählt werden auch alle Zuschauer vor einem Computer oder Laptop sowie alle Zuschauer, die zeitversetzt fernsehen - sei dies über die Live-Pausenfunktion, eine eigene Aufzeichnung, per Video-on-Demand Angebot oder Podcast.
Allerdings ist aufgrund der grossen Datenmengen keine unbeschränkte Zeitversetzung messbar. Es wird möglich sein, sieben Tage rückwärts zu messen und zu vergleichen. Bisher beschränkte sich der Fokus der Schweizer Fernsehforschung auf die Nutzung in Echtzeit an herkömmlichen Fernsehgeräten zu Hause. In einer Mitteilung schreibt Mediapulse, dass «ein neues Kapitel in der Schweizer Medienforschung aufgeschlagen wird». Die Forschung werde dem veränderten Medienkonsum gerecht. Die Mediapulse Gruppe betreibt seit 25 Jahren die elektronische Messung der Fernsehnutzung. Zudem erfasst sie seit 10 Jahren die Radionutzung mittels Armbanduhr.
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Posted by: sc/srg |
| Revision des Radio- und Fernsehgesetzes: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung |
16 Mai 2012 |
| Das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) will ein sachgerechtes und zweckmässiges Gebührensystem für die Sicherstellung des Service public in der Schweiz. Neu sollen – mit einigen Ausnahmen – alle Haushalte und Unternehmen eine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen. Zudem sind mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehen. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf verabschiedet und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen. Das Vernehmlassungsverfahren begann am 10. Mai 2012 und dauert bis am 29. August 2012.
Schwerpunkt der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bildet die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe für Radio und Fernsehen. Sie ist von jedem Haushalt und Unternehmen zu entrichten und wird nicht mehr an die Existenz eines Empfangsgeräts gekoppelt.
Der Bundesrat hat das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht vor, dass künftig jeder eine Abgabe bezahlen muss - auch wenn er kein Empfangsgerät besitzt. Kleine Betriebe sollen jedoch von der Gebühr befreit werden. Damit ging der Bundesrat auf Forderungen des Parlaments ein. Familienunternehmen und Kleinbetriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sollen gemäss dem Vorschlag von der Abgabe für Radio und Fernsehen befreit sein. Dies sei bei rund 70 Prozent aller Betriebe der Fall, teilte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit.
Wie bisher sollen Personen keine Gebühren bezahlen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten. Auch stark pflegebedürftige Menschen in Heimen wären von der Abgabe befreit. Grund für den Systemwechsel ist, dass viele neue Geräte - wie Smartphones, Computer oder Tablets - Radio- und Fernsehsender empfangen können. Der Bundesrat geht davon aus, dass in praktisch allen Schweizer Haushalten solche Geräte benutzt werden.
Eine allgemeine Abgabe würde in seinen Augen den administrativen Aufwand verkleinern. Der Bundesrat argumentiert, dass die "unangenehmen Kontrollen" zur Feststellung der Gebührenpflicht wegfallen; Schwarzhörende und -sehende wären erfasst. Haushalte und Betriebe müssten sich nicht mehr bei der Inkassostelle Billag ab- und abmelden. Zudem würden zusätzliche Gebühren - zum Beispiel für Wochenaufenthalte und Ferienwohnungen - wegfallen.
Unter dem Strich müsste mit der Neuregelung der Einzelne weniger bezahlen. Heute beträgt die Empfangsgebühr für Haushalte rund 462 Franken pro Jahr. Da der Gesamtertrag mit der Neuregelung nicht steigen soll, würde sich der jährliche Betrag laut Bakom auf rund 400 Franken verringern. Trotzdem dürften auch nach einem Systemwechsel Billag-Rechnungen in den Briefkästen landen. Der Bundesrat empfiehlt, dass weiterhin eine unabhängige Firma die Gebühren einkassiert. Als Variante kann sich der Bundesrat auch vorstellen, dass die Eidg. Steuerverwaltung die Abgaben einzieht.
Der Gesetzesvorschlag sieht zudem Änderungen bei der Konzessionierung privater Radio- und Fernsehstationen vor. Wenn ein regionaler Sender von Beiträgen des Bundes profitiert, so darf er dennoch über seine Regionsgrenzen hinaus seine Sendungen verbreiten. Konkret heisst dies: Auch Regionalsender dürfen in Zukunft im Internet ihr Programm anbieten. Bisher durften dies nur Radio- und TV-Stationen, die keine Beiträge aus dem Gebührentopf erhielten. Der Bundesrat will mit der Neuregelung diesen Wettbewerbsnachteil aufheben.
Konzessionierte Sender werden zudem verpflichtet, ihre Hauptinformationssendungen zu untertiteln. Die Kosten für die Unternehmen sollen durch die Empfangsgebühren finanziert werden. Um die Medienvielfalt zu garantieren, dürfen Medienhäuser weiterhin höchstens zwei Radio- und TV-Sender besitzen. Zusätzliche Konzessionen soll aber erhalten, wer sein Programm über neue Wege - wie zum Beispiel über das digitale Radio DAB+ - verbreitet.
Bisher konnten nicht alle Empfangsgebühren, die für die privaten Sender reserviert waren, an diese verteilt werden. Es handelt sich um rund 69 Millionen Franken. Sobald das revidierte RTVG in Kraft tritt, soll ein Teil der Gebühren auf der ersten Rechnung erlassen werden, um diesen Betrag abzubauen. Das neue RTVG ist bis Ende August in der Vernehmlassung. Bis dahin können Parteien und Verbände ihre Position zum Vorschlag der Bundesrates darlegen. |
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Posted by: sc/div |
| Auslandaktivitäten der SRG neu geregelt |
16 Mai 2012 |
| Der Bundesrat hat mit der SRG eine neue vierjährige Leistungsvereinbarung über das Informationsangebot für das Ausland abgeschlossen. Der Bund wird künftig jährlich zwischen 18,6 und 20 Millionen Franken an die Internet-Plattform "swissinfo.org" sowie an die Zusammenarbeit der SRG mit den internationalen Fernsehsendern TV5 und 3Sat leisten. Dank einer Neuausrichtung von Swissinfo können die Bundesbeiträge um jährlich 2 bis 3 Millionen Franken gesenkt werden.
Die SRG hat den gesetzlichen Auftrag, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über die Aktualitäten in unserem Land zu informieren und die mediale Präsenz der Schweiz im Ausland zu fördern. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) sieht vor, dass der Bund dieses publizistische Auslandangebot mit der SRG vertraglich regelt und sich mindestens zu 50 Prozent an den Kosten beteiligt. Die frühere Vereinbarung lief Ende 2011 ab und wurde im letzten Sommer bis Ende 2012 verlängert. Die neue Leistungsvereinbarung ist für die Periode 2013 bis 2016, auch für die Internet-Informationsplattform Swissinfo (swissinfo.org). abgeschlossen worden.
Die Internet-Plattform Swissinfo wird künftig ihre Informationen in zehn Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch und neu auch in Russisch) anbieten. Im Sommer 2011 hat der Verwaltungsrat der SRG eine Neuausrichtung von Swissinfo beschlossen, das Angebot zu straffen und die Organisation zu reduziert. Die Neupositionierung hat Einsparungen von rund 30 Prozent zur Folge.
Die Website von swissinfo.ch wird sich daher dieses Jahr neu ausrichten. Die Website wird im Verlaufe des Jahres 2012 Schritt für Schritt weiterentwickelt. Erste Veränderungen sehen Sie schon heute: Ein luftig-frische Layout der Einstiegsseite, die neue Fokussierung auf das Tagesthema und die wichtigsten News, und die benutzerfreundliche Navigation.
Durch den Auftritt von swissinfo.ch auf den Kanälen Facebook, Twitter, RRS, swissinfo.ch von unterwegs: www.swissinfo.ch/ger/mobile oder swissinfo.ch auf Ihrem TV: www.swissinfo.ch/ger/tv entfällt der wöchentlichen Newsletter von swissinfo.ch.
Die Informationen von Swissinfo sind abrufbar in Text- und Bild-Form, in Grafiken und Animationen sowie als Audio- und Videobeiträge. Mit Abstimmungs- und Wahldossiers will Swissinfo den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern auch weiterhin ermöglichen, ihre politischen Rechte in der Schweiz gut informiert wahrnehmen zu können. Die Internet-Seiten von Swissinfo werden monatlich von rund 6,6 Millionen Personen abgerufen. |
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Posted by: sc/swi |
| Kritik bei der Sicherheit von Cloud-Speicher-Diensten |
15 Mai 2012 |
| Die Sicherheit von Cloud-Speicherdiensten ist oft mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie, das verschiedene Anbieter getestet hat. Fazit: Keiner der getesteten Anbieter konnte die Sicherheitsanforderungen vollständig erfüllen, teilweise fehlte eine ordentliche Verschlüsselung.
Neben technischen Mängeln fanden die Tester auch Schwächen in der Benutzerführung. Letzteres kann dazu führen, dass vertrauliche Daten sich mithilfe von Suchmaschinen finden lassen. „Für manche private Nutzung mag der eine oder andere Dienst ausreichen“, sagt Institutsleiter Michael Waidner. „Bei sensiblen Unternehmensdaten sollte man aber lieber genau überlegen, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichen.“ Die vollständige Studie (engl) kann man kostenlos unter www.sit.fraunhofer.de herunterladen.
Neben Marktführer Dropbox prüfte Fraunhofer SIT die Sicherheit sechs weiterer Cloud-Speicherdienste, dazu gehörten CloudMe, CrashPlan, Mozy, TeamDrive, Ubuntu One und der schweizer Anbieter Wuala. Die Tester konzentrierten sich insbesondere auf die Verschlüsselung der Daten sowie auf die Absicherung der Kommunikation. Jeder Anbieter wies
Sicherheitsmängel auf, und selbst die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen konnte kein Dienst vollständig erfüllen: So
verwenden manche Anbieter bei der Absicherung der Datenübertragung in die Cloud keines der sicheren Standard-Protokolle. Abwertungen gab es auch, wenn Daten unverschlüsselt in die Cloud wanderten. „Dropbox und andere verschlüsseln die Daten erst, wenn sie in der Cloud sind“, sagt Michael Waidner. „Der Anbieter bekommt die Daten also im Klartext, und der Nutzer muss dann darauf vertrauen, dass vertrauliche Daten auch vertraulich bleiben.“ Die Anbieter vor Veröffentlichung der Studie über die Ergebnisse informiert.
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Posted by: fh/sc |
| Kommt es zur Verschmelzung zwischen den Konzessionsgebühren und der Demokratie? |
13 Mai 2012 |
| Im digitalen Medienmagazin, www.medienwoche.ch ist ein Beitrag zur Revision Radio- und Fernsehgesetz erschienen. Dabei geht es um die Frage ob es richtig ist, 400 Franken für die Demokratie einzusetzen? Eine klare Antwort wird man geben müssen, wenn darüber abgestimmt wird. Aber bereits die Gedanken von Nick Lüthi können aufzeigen um was es geht.
Den ganzen Beitrag kann unter; http://medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/
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Posted by: sc |
| Zangengeburt HDTV |
13 Mai 2012 |
| Als „Der heilsame Schock von Dubrovnik“ beschreibt Adrian Scherrer unter;
http://medienwoche.ch/2012/05/09/der-heilsame-schock-von-dubrovnik/
einen Entwicklung die über drei Jahrzehnten zum hochauflösenden Fernsehen (HDTV) führte: 2012 wird als das Jahr in die Mediengeschichte eingehen, in dem sich HDTV auch in der Schweiz durchgesetzt hat. Die Einführung des neuen Standards dauerte mehr als 25 Jahre – und damit länger als die Etablierung des Farbfernsehens. Grösste Entwicklungsbremse waren die staatlichen Telekom-Monopole. Gleichzeitig ist es auch ein Rückblick, wie die Herstellerfirmen um die HDTV-Gunst warben. |
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Posted by: sc |
| Kommunizieren gefärdet? Termin 9. Mai |
25 April 2012 |
| Jederzeit über alles informiert. Immer und überall erreichbar. Die heutigen Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen uns neue Welten. Bringen sie uns weiter? Oder tappen wir in eine Falle?
Anlässlich der aktuellen Wechselausstellung «Warnung: Kommunizieren gefährdet.» diskutieren Miriam Meckel, Professorin für Kommunikationsmanagement an der Universität St. Gallen und Publizistin, und Lukas Bärfuss, Schriftsteller und Dramaturg, über ihren persönlichen Umgang mit der Kommunikationsflut. Geleitet wird das Gespäch von Hannes Hug, Radio- und Fernsehmoderator.
Mittwoch, 9. Mai 2012, 19 Uhr, Museum für Kommunikation, Bern
Der Anlass ist öffentlich und kostenlos. |
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Posted by: mk/sc |
| Weltneuheit: Quecksilberfreie Energiesparlampe |
19 April 2012 |
| Die bisherigen Energiesparlampen haben einen grossen Nachteil: Sie enthalten Quecksilber und müssen aufgrund ihrer komplizierten Entsorgung als Verlierer internationaler Nachhaltigkeitsbestrebungen gelten.
Es gibt nun eine umweltfreundliche Alternative zur herkömmlichen Energiesparlampe vor. Die Energiesparlampe ist elektrodenlos und enthält nur Spuren von Quecksilber, etwa ein Tausendstel der Menge bisheriger Kompaktleuchtstofflampen. Lampen mit etwas geringerer Leistung kommen völlig ohne Quecksilber aus. Seit 2009 arbeitet Prof. Heuermann gemeinsam mit Dr. Rainer Kling vom Lichttechnischen Institut der Universität Karlsruhe an der neuartigen Technik.
Die Entwickler erwarten, dass die Lebensdauer bei dreistündiger Nutzung täglich etwa 27 Jahre beträgt. Die elektrodenlosen Energiesparlampen erreichen ausserdem sofort nach Betätigung des Lichtschalters ihre volle Leuchtleistung. Darüber hinaus verfügen sie über eine besonders hohe Leuchtdichte, eine gute Farbwiedergabe sowie angenehme Lichtfarben und sind, im Gegensatz zu den üblichen Energiesparlampen, dimmbar. Diese Marktneuheit könnte die herkömmliche Energiesparlampe deshalb in spätestens 25 Jahren ersetzt haben. Marc von Gronow hat die Patente an der Erfindung von Prof. Heuermann für die „Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ gekauft. Er hält einen Stückpreis von acht bis zwölf Euro pro Lampe im Handel für realistisch. |
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Posted by: FH Aachen/sc |
| Schweizer TV berichtete über Rolle des Morsefunks bei der Titanic-Katastrophe |
19 April 2012 |
| Das Schweizer Fernsehen berichtete am 12. April in seiner Sendung "Einstein" über die Rolle des Morsefunks bei der Titanic-Katastrophe. Beim Untergang der Titanic vor etwa 100 Jahren wurden rund 700 Menschen aus den Fluten gerettet, weil die Funker ihren Notruf drahtlos in den Atlantikraum senden konnten. Im Beitrag kommt Josef Meier, HB9AJW, zu Wort, der den Zuschauern die damalige Funktechnik erklärt. Der etwa siebenminütige Sendungsbeitrag ist im Internet veröffentlicht.
http://tinyurl.com/75hg7zk |
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Posted by: darc/sf |
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