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Die heissesten Links zu den Radiostationen  

Radio Österreich International
 

 
Die heissesten Links zu den Fernsehstationen  


 

 
Informationen  

Für alle Verbreitungsfragen ist das SRG Service Center Distribution zuständig und informiert über aktuelles diesbezüglich unter:

SRG SSR Services Distribution
 

 
Die heissesten Links zu den Amateurfunkern weltweit  

UNION SCHWEIZERISCHER KURZWELLEN-AMATEURE    www.dxer.info
 

 
Für den kleinen und grossen Hunger  
Kochrezepte für Singles  
Wichtige Hinweise zum Gebrauch aller Links auf www.rfcb.ch !  

Da in Deutschland auf Grund eines Gerichtsentscheides anscheinend bald wie in Amerika vor allem gewarnt werden muss, was irgendwie falsch verstanden werden kann, plazieren wir hier sicherheitshalber auch einen Hinweis:

Der RFCB distanziert sich deutlich und in aller Form von jeglichem Inhalt, der auf den diversen Seiten steht, die durch die Links hier aufgerufen werden können.
Der RFCB hat damit nichts zu tun, die Autoren dieser Seiten geben in keiner Weise die Meinung des RFCB wieder, der RFCB kann auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Wir warnen ausdrücklich vor dem Inhalt dieser Seiten. Jeder User ist selber schuld, wenn er durch einen Link auf etwas stösst, dass ihm nicht passt. Er kann den RFCB nicht zur Rechenschaft ziehen, da dieser die Links nur im Interesse der globalen Vernetzung aufführt.

Sollten solche Gerichtsentscheide Schule machen, so ist die Idee des Internets allerdings stark gefährdet:

Berlin/Hamburg (ots) - In einem weltweiten Präzedenzfall hat das Landgericht Hamburg einen Link auf eine Satireseite zum "teuersten Link der Welt" gemacht. Nach Ansicht des Gerichts ist der Kläger durch die Satire in seinem Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz verletzt worden. Die Klage richtete sich allerdings nicht gegen den ehrverletzenden Artikel, sondern gegen den Betreiber einer Homepage, der mit einem Link auf die Satire verwiesen hatte.

Zu Recht meint das Landgericht, denn es könne "das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend distanziert".

Sebastian Biere, Online-Recht Experte von akademie.de, meint, dass nach diesem Urteil jeder, der einen Link auf eine fremde Homepage setzt, für deren Inhalt haftet. Dies ist dem Urteil des Landgerichts Hamburg zur Folge nur dann nicht der Fall, wenn man sich vom Inhalt genügend distanziert. Wie dies zu geschehen hat, bleibt im Urteil jedoch völlig offen. Die sogenannte Haftungsfreizeichnungsklausel mit dem Hinweis auf die eigene Verantwortung des Autors der fremden Seite reicht, so Biere, dafür nicht aus.
ots Originaltext, Pressekontakt: Silke Leupold

 
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