| Da in Deutschland auf Grund eines
Gerichtsentscheides anscheinend bald wie in Amerika vor allem gewarnt
werden muss, was irgendwie falsch verstanden werden kann, plazieren
wir hier sicherheitshalber auch einen Hinweis:
Der RFCB distanziert sich deutlich und in aller Form von jeglichem
Inhalt, der auf den diversen Seiten steht, die durch die Links hier
aufgerufen werden können.
Der RFCB hat damit nichts zu tun, die Autoren dieser Seiten geben
in keiner Weise die Meinung des RFCB wieder, der RFCB kann auch
nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Wir warnen ausdrücklich
vor dem Inhalt dieser Seiten. Jeder User ist selber schuld, wenn
er durch einen Link auf etwas stösst, dass ihm nicht passt. Er kann
den RFCB nicht zur Rechenschaft ziehen, da dieser die Links nur
im Interesse der globalen Vernetzung aufführt.
Sollten solche Gerichtsentscheide Schule machen, so ist die Idee
des Internets allerdings stark gefährdet:
Berlin/Hamburg (ots) - In einem weltweiten Präzedenzfall hat das
Landgericht Hamburg einen Link auf eine Satireseite zum "teuersten
Link der Welt" gemacht. Nach Ansicht des Gerichts ist der Kläger
durch die Satire in seinem Ehr- und Persönlichkeitsrechtsschutz
verletzt worden. Die Klage richtete sich allerdings nicht gegen
den ehrverletzenden Artikel, sondern gegen den Betreiber einer Homepage,
der mit einem Link auf die Satire verwiesen hatte.
Zu Recht meint das Landgericht, denn es könne "das Verbreiten
einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden
Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen,
wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend
distanziert".
Sebastian Biere, Online-Recht Experte von akademie.de, meint, dass
nach diesem Urteil jeder, der einen Link auf eine fremde Homepage
setzt, für deren Inhalt haftet. Dies ist dem Urteil des Landgerichts
Hamburg zur Folge nur dann nicht der Fall, wenn man sich vom Inhalt
genügend distanziert. Wie dies zu geschehen hat, bleibt im Urteil
jedoch völlig offen. Die sogenannte Haftungsfreizeichnungsklausel
mit dem Hinweis auf die eigene Verantwortung des Autors der fremden
Seite reicht, so Biere, dafür nicht aus.
ots Originaltext, Pressekontakt: Silke Leupold |